Verhinderungspflege

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§ 39 SGB XI

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, stellen wir gerne die Ersatzpflege sicher. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.

Bei der Festlegung der Pflegeziele werden Ihre aktive Mitbestimmung Ihre Ressourcen und möglichen Selbsthilfepotentiale mit einbezogen. Oberste Priorität hat dabei immer, soweit dies möglich ist, die Wiederherstellung Ihrer größtmöglichen Unabhängigkeit.

Pflegende Angehörige werden bei der Pflege durch Anleitung, Beratung und Begleitung von uns unterstützt.

Ein kompetentes, fachlich qualifiziertes Team wird Sie fachgerecht, bedarfs-und bedürfnisorientiert sowie individuell versorgen und betreuen. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns ganz unverbindlich an.

Ricarda Christ das ambulante Pflegeteam aus Gevelsberg Helfen Pflege

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Wir sind für Sie da!
Nehmen Sie jederzeit Kontakt mit uns auf.