Entlastungsleistung
24 Stunden Rufbereitschaft: 02332 - 55 293 86
§ 45b SGB XI
Zusätzliche Entlastungsleistung
Seit dem 01.01.2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag iHv. 125€ monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Dieser Betrag dient speziell der Entlastung der pflegenden Angehörigen und kann für verschiedene Leistungen verwendet werden.
Angebote zur Unterstützung im Alltag und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Leistungen der ambulanten Pflege im Sinne §36 SGB XI.

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