Entlastungsleistung

24 Stunden Rufbereitschaft: 02332 - 55 293 86

§ 45b SGB XI

Zusätzliche Entlastungsleistung

Seit dem 01.01.2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag iHv. 125€ monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Dieser Betrag dient speziell der Entlastung der pflegenden Angehörigen und kann für verschiedene Leistungen verwendet werden.

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Angebote zur Unterstützung im Alltag und haushaltsnahe Dienstleistungen.

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Leistungen der ambulanten Pflege im Sinne §36 SGB XI.

Ricarda Christ das ambulante Pflegeteam aus Gevelsberg Grundpflege Helfen beraten

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